Heilpädagogische Förderung sowie die begleitende Beratung sind Maßnahmen der Eingliederungs- oder Jugendhilfe und können bei vorliegender Indikation durch den Bezirk Oberbayern oder das Jugendamt als Kostenträger finanziert werden.
Für eine Kostenübernahme gehen Sie wie folgt vor:
- Vereinbaren Sie mit mir einen Termin für ein kostenfreies Beratungs- und Anamnesegespräch zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs.
- Stellen Sie beim Bezirk Oberbayern einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX, § 53 SGB XII, § 102 SGB IX für isolierte heilpädagogische Maßnahmen.
- Für die Bewilligung des Antrages wird ein ärztliches Attest benötigt, welches eine heilpädagogische Förderung für dringend erforderlich hält. Sie erhalten es bei Ihrem Allgemein-, Kinder- oder Facharzt bzw. einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
- Im Weiteren erstelle ich einen heilpädagogischen Förder- bzw. Behandlungsplan, der zusammen mit dem Antrag, sowie dem Attest beim Bezirk Oberbayern eingereicht wird.
- Nach erfolgreicher Bewilligung zur Kostenübernahme durch den Bezirk Oberbayern wird die heilpädagogische Förderung vollständig übernommen und kann daraufhin beginnen.
Den Antrag zur Kostenübernahme für isolierte heilpädagogische Maßnahmen bzw. den Verlängerungsantrag für isolierte heilpädagogische Maßnahmen finden Sie auf der Website des Bezirks Oberbayern. Klicken Sie hier
Bei Bedarf unterstütze ich Sie bei der Antragstellung. Darüber hinaus biete ich auch private Leistungen an, sprechen Sie mich gerne darauf an.
Für Selbstzahler entfällt die oben beschriebene Vorgehensweise und wir können nach einer verbindlichen, transparenten Entgeldvereinbarung direkt mit der heilpädagogischen Diagnostik und Förderung beginnen.